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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

MOTEC Rädervertriebgesellschaft
Geschäfte im Rahmen des MOTEC Online-Shops


1. Vertragspartner

Der Vertrags- und Ansprechpartner für den Kunden ist die MOTEC Rädervertriebsgesellschaft Mutterstadt, bezüglich aller Angelegenheiten aus und im Zusammenhang mit dem vorliegenden MOTEC Online-Shop.


2. Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote im MOTEC Online-Shop sind unverbindlich. Per Bestellung über das Internet bestätigt der Kunde seinen Kaufwillen. Dieses geschieht, indem er die von ihm gewünschten Waren in der von ihm gewünschten Menge in seinen Warenkorb legt, anschließend durch ankreuzen/abhaken des Kästchens am Ende der Bestellung bestätigt, dass er die AGB und die darin geregelte Verwendung seiner personenbezogenen Daten (vgl. Nr. 6) gelesen und akzeptiert hat und die Schaltfläche „Bestellung absenden“ anklickt. Daraufhin öffnet sich ein Fenster, in dem seine Bestellung einschließlich der Umsatzsteuer und etwaiger Versandkosten aufgeführt ist. In diesem Dokument kann vom Kunden überprüft werden, ob die von ihm gemachten Angaben richtig sind bzw. seinen Wünschen entsprechen. Sollte dieses nicht der Fall sein, so kann er die Bestellung nochmals ändern, indem er auf die Schaltfläche „zurück“ klickt. Sollten die Angaben seinen Wünschen entsprechen, so gibt er durch Anklicken des Button „verbindliche Bestellung“ eine solche ab, das heißt, dass seine Bestellung an die Firma MOTEC gesandt wird und er somit endgültig seinen Kaufwillen und die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben bekundet hat. Nach Eingang der Bestellung erhält er per E-Mail eine Auftragsbestätigung. Mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden bzw. spätestens bei Übersendung der Ware kommt der Vertrag zustande. Sollte ein Artikel nicht lieferbar sein, ist die Firma MOTEC berechtigt, sich von einer etwaigen Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen; die Firma MOTEC verpflichtet sich gleichzeitig, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

 

3. Liefer- und Zahlungsbedingungen


3.1 Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt, solange der Vorrat reicht.

 

3.2 Die Leistungen der Firma MOTEC über den Online-Shop erfolgen freibleibend. Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt durch eigene Fahrzeuge oder einen von der Firma MOTEC beauftragten Spediteur. Mit Übergabe der Ware an die Transportperson hat die Firma MOTEC ihre Leistungspflicht erbracht und die Gefahr geht auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die die Firma MOTEC nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Versendung gilt als zu diesem Zeitpunkt erfolgt.

 

3.3 Versandkosten werden zum am Lieferdatum gültigen Tarif berechnet.

 

3.4 Transportschäden sind sofort gegenüber dem Transportunternehmen zu reklamieren.

 

3.5 Mit Zugang der Rechnung ist der zu zahlende Geldbetrag ohne Abzug sofort zahlbar (fällig), sofern nicht ein individuelles Fälligkeitsdatum vereinbart wurde. Wird ein mit der Firma MOTEC ausdrücklich vereinbartes Fälligkeitsdatum überschritten, kommt der Kunde sofort in Zahlungsverzug. In jedem Fall gerät der Kunde automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung der Firma MOTEC zahlt. Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung unsicher, so kommt er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Waren in Verzug.

 

3.6 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs zur moteceigenen vorbehaltlosen Verfügung an. Als Datum des Zahlungseingangs gilt der Tag, an dem der Betrag bei der Firma MOTEC bar eingezahlt oder bei bargeldloser Zahlung deren Konto gutgeschrieben wird. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann die Firma MOTEC unbeschadet ihrer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt den Verzögerungsschaden geltend machen sowie nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Zinsen werden ab Verzugseintritt in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

 

3.7 Das Recht der Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder durch die Firma MOTEC anerkannt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

4. Haftung
Für Mängel der Lieferung haftet die Firma MOTEC nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:

 

4.1 Soweit die Firma MOTEC im Rahmen der Mängelhaftung verpflichtet ist, leistet sie Nacherfüllung,

und zwar nach ihrer Wahl entweder durch kostenlose Mangelbeseitigung oder durch Neulieferung.

4.2 Bei Neulieferung wird anstelle einer mit einem nicht unerheblichen Mangel behafteten Ware umtauschweise Ersatz zu dem am Tage der Neulieferung für den Abnehmer gültigen Preis zuzüglich Umsatzsteuer geliefert. Auf den Preis zuzüglich Umsatzsteuer gewährt die Firma MOTEC einen von ihr frei festzustellenden prozentualen Nachlass entsprechend dem durch den Mangel bewirkten prozentualen Minderwert der reklamierten Ware. Bei einem reklamierten Reifen wird die Wertminderung unter Berücksichtigung der am reklamierten Reifen vorhandenen Restprofiltiefe unter Abrechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe geschätzt. Sofern nach Entscheidung der Firma MOTEC Mängel durch Instandsetzung ordnungsgemäß beseitigt werden können, erfolgt  Instandsetzung. Soweit der Kunde einen über den Mangel hinausgehenden Schaden verursacht hat, trägt er die dafür anfallenden Instandsetzungskosten. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt ein Rücktritts- oder Minderungsrecht auszuüben; der Schadensersatzanspruch statt der Leistung bleibt unberührt. Für weitergehende Ansprüche haftet die Firma MOTEC nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn ihr, ihrem gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Schäden die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unberührt bleibt ein gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden, sofern dessen Voraussetzungen gegeben sind.

 

4.3 Der Firma MOTEC steht wahlweise das Recht zu, Ansprüche aus Minderung oder Rücktritt in bar oder durch Gutschrift in laufender Rechnung zu vergüten; wird von der Firma MOTEC Instandsetzung gewählt, kann der Kunde je nach Lage des Falles anteilig an den daraus erwachsenden Kosten beteiligt werden.

 

4.4 Die Haftung der Firma MOTEC ist ausgeschlossen, wenn

 

- die Waren (insbesondere die Reifen) von anderen als von der Firma MOTEC repariert, runderneuert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden;
- bei Weißwandreifen Verfärbungen oder Licht- bzw. Ermüdungsrisse der Weißwand auftreten sollten;
- in dem Verkaufsbeleg enthaltene Warnhinweise: „Achtung Radmuttern nach 50 – 100 km unbedingt nachziehen lassen.“ nicht beachtet wurde.
- die Fabriknummer oder das Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden ist.

 

Im Übrigen liegt bei Lieferungen und Leistungen der Firma MOTEC ein von ihr zu vertretender Mangel beispielsweise nicht vor, wenn

 

- bei Reifen der notwendige bzw. der jeweils vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten war;
- der Reifen einer übermäßigen, vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, wie beispielsweise durch Überschreitung der für jede einzelne Reifengröße zulässigen Belastung und der dafür jeweils zugeordneten Fahrgeschwindigkeiten;
- der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf (z. B. dynamische Umwucht) in seiner Leistung beeinträchtigt wurde;
- der Reifen auf einer ihm nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder in sonstiger Weise mangelhaften Felge montiert war;
- der Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußerer Erhitzung ausgesetzt worden ist;
- natürlicher Verschleiß oder von der Firma MOTEC nicht verursachte Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung, vor allem auch Lagerung vorliegen oder wenn sich der Mangel bei einer besonderen Verwendung der Ware herausstellt, der die Firma MOTEC im Einzelfall nicht schriftlich zugestimmt hat.


 

4.5 Die Angaben der Firma MOTEC zum Liefer- und Leistungsgegenstand, zum Verwendungszweck usw. (z. B. Maße, Gewicht, Härte, Gebrauchswerte) stellen lediglich branchenübliche Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar. Garantien müssen ausdrücklich schriftlich im Einzelnen als solche bezeichnet werden.

 

4.6 Für die Lieferungen und Leistungen der Firma MOTEC gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten sowie die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

4.7 Die Abtretung von Sachmängelhaftungsansprüchen ist ausgeschlossen. Zur Erhebung von Sachmängelhaftungsansprüchen ist der jeweilige Kunde berechtigt. Sachmängelhaftungsansprüche für Reifen müssen unter Beifügung eines vollständig ausgefüllten und vom Kunden persönlich unterzeichneten vorgedruckten Reklamationsformulars bei der Firma MOTEC geltend gemacht werden. Beizufügen sind Schriftstücke, die den Verkauf des Reifens an ihn belegen (Kopien von Rechnung, Lieferschein oder Kraftfahrzeugschein mit Datum der erstmaligen Zulassung des Kraftfahrzeuges). Die Rücksendung des Reifens erfolgt auf Gefahr des Einsenders. Die Übersendung der zur Geltendmachung erforderlichen Gegenstände erfolgt an die durch die Firma Motec fallweise angegebene Adresse.

 

4.8 Der Sachmängelhaftungsanspruch ist dann abgegolten, wenn die Firma MOTEC ihn in bar oder durch Gutschrift in laufender Rechnung vergütet hat oder umtauschweise eine Neulieferung oder eine Mängelbeseitigung erfolgt ist. In allen anderen Fällen erteilt die Firma MOTEC zu Sachmängelhaftungsansprüchen ein Angebot in Form einer Gutschrift; das Angebot gilt binnen vier Wochen nach Zugang der Gutschrift als angenommen.

 

4.9 Wenn es zur einwandfreien Begutachtung eines reklamierten Reifens notwendig ist, kann die Firma MOTEC den Reifen zerschneiden. Reifen, für die eine Neulieferung gewährt worden ist, gehen in das Eigentum der Firma MOTEC über. Im Falle offensichtlich unberechtigter Sachmängelhaftungsansprüche behält sich die Firma MOTEC vor, die im Zusammenhang mit deren Prüfung und Bearbeitung bei ihr entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

 

4.10 Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, z. B. wegen Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung, Ausgleich unter Gesamtschuldnern, gegen die Firma MOTEC, ihre rechtlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen ausgeschlossen. Wenn der Firma MOTEC, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, haftet sie jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es  handelt sich um vorhersehbare typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsregelung gilt auch für die Beratung durch die Firma MOTEC in Wort und Schrift  und durch Versuche oder in sonstiger Weise; der Kunde ist insbesondere nicht davon befreit, selbst die Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben durch diesen Haftungsausschluss unberührt. Gleiches gilt auch für die Haftung der Firma MOTEC für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

5. Eigentumsvorbehalt

 

5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der Firma MOTEC, Mutterstadt.

 

5.2 Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Eigentumsrechte der Firma MOTEC durch Dritte hat der Kunde der Firma MOTEC unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch ihr gegenüber schriftlich zu bestätigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt.

 

5.3 Der Kunde hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an die Firma MOTEC abgetreten. Der Kunde hat die Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten.

 

6. Datenschutz bezüglich personenbezogenen Daten

 

6.1 Datenerhebung und Datenverarbeitung
Die Firma MOTEC weist den Kunden darauf hin, dass von ihr personenbezogene Daten (Adresse, Telefon, Fax, E-Mail und Rechnungsdaten) - nur nach Einwilligung - zur Bearbeitung einer Anfrage und der Vertragsabwicklung unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften gespeichert und zum Zwecke der Vertragsabwicklung gegebenenfalls an Vertragspartner weitergegeben werden, z.B. an Versandunternehmen, die teilweise dem Kunden die Ware zustellen. Des weiteren können die Daten auch zu Wettbewerbszwecken gespeichert, verarbeitet und an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt werden. In diesem Zusammenhang wird die Firma MOTEC den Wirtschaftsauskunfteien ggf. auch Daten über eine vertragsgemäße oder nicht vertragsgemäße  Abwicklung der mit dem Kunden eingegangenen Vertragsbeziehung melden. Diese Meldungen dürfen gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen der Firma MOTEC oder der berechtigten Interessen eines Vertragspartners der Wirtschaftsauskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die Wirtschaftsauskunftei speichert die Daten, um den ihr angeschlossenen Unternehmen Informationen zur Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. Die Wirtschaftsauskunftei stellt den ihr angeschlossenen Unternehmen die Daten nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Darüber hinaus werden die Daten des Kunden nicht anderen Unternehmen zu deren unabhängigen Verwendung übermittelt. Nach Wegfall der Zweckbestimmung werden die Daten des Kunden gelöscht. Wenn der Kunde innerhalb der MOTEC Angebotsseiten und Dateien abruft und dabei aufgefordert wird, Daten über sich einzugeben, so weist ihn die Firma MOTEC darauf hin, dass diese Datenübertragung über das Internet ungesichert erfolgt und die Daten somit von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder auch verfälscht werden können. Des weiteren werden nur allgemeine, anonyme Zugriffsdaten protokolliert, die sich auf das Datum und die Uhrzeit des Besuchs, die besuchten Seiten, den Namen des Internet Service Providers und die Websites, von denen aus auf die MOTEC-Websites zugegriffen wurde, beziehen. Die Firma MOTEC verwendet diese Daten zur Messung der Website-Aktivitäten, zur Erstellung von Statistiken und zur Verbesserung der durch die Websites zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Informationen.

 

6.2 Auskunfts- und Widerrufsrechte

Der Kunde hat einen Anspruch auf seinen Antrag hin, unentgeltlich Auskunft über die über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung durch Widerruf seiner Einwilligung - jederzeit und ohne Angabe von Gründen - und Löschung der Daten. Hierfür ist es erforderlich, dass der Kunde eine E-Mail an verkauf@motec-wheels.de sendet.

 

6.3 Datenschutzbeauftragter
Die Firma MOTEC trägt den gesetzlichen Verpflichtungen Rechnung und hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt.

 

7. Kundeninformation, Widerrufsrecht
Verbrauchern steht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge in Bezug auf die gekauften Artikel ein Rückgaberecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:
 

Widerrufsrecht
Als Verbraucher steht Ihnen - bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge - in Bezug auf die bei uns gekauften Waren ein Widerrufsrecht nach Maßgabe folgender Belehrung zu:

 

Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist an:

 

Motec Rädervertriebsgesellschaft
Jürgen Barth
Postfach 1129
67106 Mutterstadt
Fax: +49 (6234) 6672
E-Mail: verkauf@motec-wheels.de

 

zu richten.

 

Das Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen

 

- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (u.a. auch CDs oder DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.


Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der MOTEC Rädervetriebsgesellschaft insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.


Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden; nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei

8. Erfüllungsort, anwendbares Recht, sonstige Vereinbarungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen und über die Entstehung und Wirksamkeit von Verträgen ist Ludwigshafen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (Convention on Contracts for the International Sale of Goods). Diese Geschäftsbedingungen können jederzeit von der Firma MOTEC geändert werden. Telefonische oder mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit schriftlicher Bestätigung.

 

9. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

 

10. Anbieter-Kennzeichnung

    
Postanschrift:   
MOTEC-Rädervertriebsgesellschaft   
Postfach 1129   
67106 Mutterstadt
E-Mail: verkauf@motec-wheels.de   

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE149753108