Please install Flash® and turn on Javascript.
![]() |
General terms and conditions
Attention: GTC are available in German only
MOTEC Rädervertriebgesellschaft
Der Vertrags- und Ansprechpartner für den Kunden ist die MOTEC Rädervertriebsgesellschaft Mutterstadt, bezüglich aller Angelegenheiten aus und im Zusammenhang mit dem vorliegenden MOTEC Online-Shop.
Die Angebote im MOTEC Online-Shop sind unverbindlich. Per Bestellung über das Internet bestätigt der Kunde seinen Kaufwillen. Dieses geschieht, indem er die von ihm gewünschten Waren in der von ihm gewünschten Menge in seinen Warenkorb legt, anschließend durch ankreuzen/abhaken des Kästchens am Ende der Bestellung bestätigt, dass er die AGB und die darin geregelte Verwendung seiner personenbezogenen Daten (vgl. Nr. 6) gelesen und akzeptiert hat und die Schaltfläche „Bestellung absenden“ anklickt. Daraufhin öffnet sich ein Fenster, in dem seine Bestellung einschließlich der Umsatzsteuer und etwaiger Versandkosten aufgeführt ist. In diesem Dokument kann vom Kunden überprüft werden, ob die von ihm gemachten Angaben richtig sind bzw. seinen Wünschen entsprechen. Sollte dieses nicht der Fall sein, so kann er die Bestellung nochmals ändern, indem er auf die Schaltfläche „zurück“ klickt. Sollten die Angaben seinen Wünschen entsprechen, so gibt er durch Anklicken des Button „verbindliche Bestellung“ eine solche ab, das heißt, dass seine Bestellung an die Firma MOTEC gesandt wird und er somit endgültig seinen Kaufwillen und die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben bekundet hat. Nach Eingang der Bestellung erhält er per E-Mail eine Auftragsbestätigung. Mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden bzw. spätestens bei Übersendung der Ware kommt der Vertrag zustande. Sollte ein Artikel nicht lieferbar sein, ist die Firma MOTEC berechtigt, sich von einer etwaigen Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen; die Firma MOTEC verpflichtet sich gleichzeitig, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
3. Liefer- und Zahlungsbedingungen
3.2 Die Leistungen der Firma MOTEC über den Online-Shop erfolgen freibleibend. Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt durch eigene Fahrzeuge oder einen von der Firma MOTEC beauftragten Spediteur. Mit Übergabe der Ware an die Transportperson hat die Firma MOTEC ihre Leistungspflicht erbracht und die Gefahr geht auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die die Firma MOTEC nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Versendung gilt als zu diesem Zeitpunkt erfolgt.
3.3 Versandkosten werden zum am Lieferdatum gültigen Tarif berechnet.
3.4 Transportschäden sind sofort gegenüber dem Transportunternehmen zu reklamieren.
3.5 Mit Zugang der Rechnung ist der zu zahlende Geldbetrag ohne Abzug sofort zahlbar (fällig), sofern nicht ein individuelles Fälligkeitsdatum vereinbart wurde. Wird ein mit der Firma MOTEC ausdrücklich vereinbartes Fälligkeitsdatum überschritten, kommt der Kunde sofort in Zahlungsverzug. In jedem Fall gerät der Kunde automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung der Firma MOTEC zahlt. Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung unsicher, so kommt er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Waren in Verzug.
3.6 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs zur moteceigenen vorbehaltlosen Verfügung an. Als Datum des Zahlungseingangs gilt der Tag, an dem der Betrag bei der Firma MOTEC bar eingezahlt oder bei bargeldloser Zahlung deren Konto gutgeschrieben wird. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann die Firma MOTEC unbeschadet ihrer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt den Verzögerungsschaden geltend machen sowie nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Zinsen werden ab Verzugseintritt in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
3.7 Das Recht der Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder durch die Firma MOTEC anerkannt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Haftung
4.1 Soweit die Firma MOTEC im Rahmen der Mängelhaftung verpflichtet ist, leistet sie Nacherfüllung, und zwar nach ihrer Wahl entweder durch kostenlose Mangelbeseitigung oder durch Neulieferung. 4.2 Bei Neulieferung wird anstelle einer mit einem nicht unerheblichen Mangel behafteten Ware umtauschweise Ersatz zu dem am Tage der Neulieferung für den Abnehmer gültigen Preis zuzüglich Umsatzsteuer geliefert. Auf den Preis zuzüglich Umsatzsteuer gewährt die Firma MOTEC einen von ihr frei festzustellenden prozentualen Nachlass entsprechend dem durch den Mangel bewirkten prozentualen Minderwert der reklamierten Ware. Bei einem reklamierten Reifen wird die Wertminderung unter Berücksichtigung der am reklamierten Reifen vorhandenen Restprofiltiefe unter Abrechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe geschätzt. Sofern nach Entscheidung der Firma MOTEC Mängel durch Instandsetzung ordnungsgemäß beseitigt werden können, erfolgt Instandsetzung. Soweit der Kunde einen über den Mangel hinausgehenden Schaden verursacht hat, trägt er die dafür anfallenden Instandsetzungskosten. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt ein Rücktritts- oder Minderungsrecht auszuüben; der Schadensersatzanspruch statt der Leistung bleibt unberührt. Für weitergehende Ansprüche haftet die Firma MOTEC nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn ihr, ihrem gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Schäden die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unberührt bleibt ein gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden, sofern dessen Voraussetzungen gegeben sind.
4.3 Der Firma MOTEC steht wahlweise das Recht zu, Ansprüche aus Minderung oder Rücktritt in bar oder durch Gutschrift in laufender Rechnung zu vergüten; wird von der Firma MOTEC Instandsetzung gewählt, kann der Kunde je nach Lage des Falles anteilig an den daraus erwachsenden Kosten beteiligt werden.
4.4 Die Haftung der Firma MOTEC ist ausgeschlossen, wenn
Im Übrigen liegt bei Lieferungen und Leistungen der Firma MOTEC ein von ihr zu vertretender Mangel beispielsweise nicht vor, wenn
4.5 Die Angaben der Firma MOTEC zum Liefer- und Leistungsgegenstand, zum Verwendungszweck usw. (z. B. Maße, Gewicht, Härte, Gebrauchswerte) stellen lediglich branchenübliche Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar. Garantien müssen ausdrücklich schriftlich im Einzelnen als solche bezeichnet werden.
4.6 Für die Lieferungen und Leistungen der Firma MOTEC gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten sowie die gesetzlichen Verjährungsfristen.
4.7 Die Abtretung von Sachmängelhaftungsansprüchen ist ausgeschlossen. Zur Erhebung von Sachmängelhaftungsansprüchen ist der jeweilige Kunde berechtigt. Sachmängelhaftungsansprüche für Reifen müssen unter Beifügung eines vollständig ausgefüllten und vom Kunden persönlich unterzeichneten vorgedruckten Reklamationsformulars bei der Firma MOTEC geltend gemacht werden. Beizufügen sind Schriftstücke, die den Verkauf des Reifens an ihn belegen (Kopien von Rechnung, Lieferschein oder Kraftfahrzeugschein mit Datum der erstmaligen Zulassung des Kraftfahrzeuges). Die Rücksendung des Reifens erfolgt auf Gefahr des Einsenders. Die Übersendung der zur Geltendmachung erforderlichen Gegenstände erfolgt an die durch die Firma Motec fallweise angegebene Adresse.
4.8 Der Sachmängelhaftungsanspruch ist dann abgegolten, wenn die Firma MOTEC ihn in bar oder durch Gutschrift in laufender Rechnung vergütet hat oder umtauschweise eine Neulieferung oder eine Mängelbeseitigung erfolgt ist. In allen anderen Fällen erteilt die Firma MOTEC zu Sachmängelhaftungsansprüchen ein Angebot in Form einer Gutschrift; das Angebot gilt binnen vier Wochen nach Zugang der Gutschrift als angenommen.
4.9 Wenn es zur einwandfreien Begutachtung eines reklamierten Reifens notwendig ist, kann die Firma MOTEC den Reifen zerschneiden. Reifen, für die eine Neulieferung gewährt worden ist, gehen in das Eigentum der Firma MOTEC über. Im Falle offensichtlich unberechtigter Sachmängelhaftungsansprüche behält sich die Firma MOTEC vor, die im Zusammenhang mit deren Prüfung und Bearbeitung bei ihr entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
4.10 Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, z. B. wegen Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung, Ausgleich unter Gesamtschuldnern, gegen die Firma MOTEC, ihre rechtlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen ausgeschlossen. Wenn der Firma MOTEC, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, haftet sie jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsregelung gilt auch für die Beratung durch die Firma MOTEC in Wort und Schrift und durch Versuche oder in sonstiger Weise; der Kunde ist insbesondere nicht davon befreit, selbst die Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben durch diesen Haftungsausschluss unberührt. Gleiches gilt auch für die Haftung der Firma MOTEC für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der Firma MOTEC, Mutterstadt.
5.2 Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Eigentumsrechte der Firma MOTEC durch Dritte hat der Kunde der Firma MOTEC unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch ihr gegenüber schriftlich zu bestätigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt.
5.3 Der Kunde hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an die Firma MOTEC abgetreten. Der Kunde hat die Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten.
6. Datenschutz bezüglich personenbezogenen Daten
6.1 Datenerhebung und Datenverarbeitung
6.2 Auskunfts- und Widerrufsrechte Der Kunde hat einen Anspruch auf seinen Antrag hin, unentgeltlich Auskunft über die über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung durch Widerruf seiner Einwilligung - jederzeit und ohne Angabe von Gründen - und Löschung der Daten. Hierfür ist es erforderlich, dass der Kunde eine E-Mail an verkauf@motec-wheels.de sendet.
6.3 Datenschutzbeauftragter
7. Kundeninformation, Widerrufsrecht Widerrufsrecht
Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist an:
Motec Rädervertriebsgesellschaft
zu richten.
Das Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen
8. Erfüllungsort, anwendbares Recht, sonstige Vereinbarungen Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen und über die Entstehung und Wirksamkeit von Verträgen ist Ludwigshafen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (Convention on Contracts for the International Sale of Goods). Diese Geschäftsbedingungen können jederzeit von der Firma MOTEC geändert werden. Telefonische oder mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit schriftlicher Bestätigung.
9. Salvatorische Klausel
10. Anbieter-Kennzeichnung Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE149753108 |